| Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie für die Finanzämter sollen ab 2012 verspätete Steueranmeldungen (etwa bei der Umsatzsteuer oder Lohnsteuer) sogleich an die Strafsachenstelle weitergeleitet werden. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass die Finanzverwaltung weiterhin in kleinen Fällen mit Augenmaß vorgeht. Denn der vormals ausdrückliche Verzicht, in Fällen, bei denen die Verspätung auf Gründen wie Krankheit, fehlenden Unterlagen oder schlichtweg Vergessen beruhte, die der Straf- und Bußgeldstelle automatisch einschalten, ist nunmher in der neuen Verwaltungsrichtlinie nicht mehr genannt. |
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| In diesem Jahr können die Finanzämter erst frühestens im März die ersten Steuerbescheide versenden. Grund sind gesetzliche Änderungen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen eine Frist bis zum 28. Februar 2012 einräumen, um die für die Steuerberechnung benötigten Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Daher können die Finanzämter in den meisten Fällen erst ab März die Einkommensteuererklärungen endgültig bearbeiten, so dass der fertige Steuerbescheid nicht vor Mitte März im heimischen Briefkasten landet. |
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| Die steuerfreien Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen sowie Übernachtungskosten bei Auslandsreisen ändern sich zum Teil ab 01.01.2012. Betroffen sind z.B. die Sätze für Niederlande, Schweden, USA usw. |
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| Haben Sie alle wesentlichen steuerlichen Änderungen ab dem Jahr 2012 im Blick? |
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| Die Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 hat einen neuen, jährlichen Stichtag gebracht: den 15. Dezember eines jeden Jahres. Bis zu diesem Stichtag kann ein Anleger bei seiner inländischen Depotbank beantragen, ihm über nicht ausgeglichene Verluste eine sog. Verlustbescheinigung auszustellen. Nur so lassen sich Verluste bei der Bank A mit Gewinnen bei der Bank B im gleichen Jahr innerhalb der Einkommensteuererklärung verrechnen. Ansonsten trägt die Bank intern den Verlust zur Verrechnung mit Gewinnen ins nächste Jahr vor. |
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| Vermieten Sie Wohnraum unterhalb der ortsüblichen Miete, müssen Sie ab 2012 unbedingt die gesetzlichen Änderungen beachten, damit Sie weiterhin die vollen Ausgaben steuerlich geltend machen können. Sie können die Änderungen auch zu Ihrem steuerlichen Vorteil nutzen! |
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| Soll ein Freibetrag auf Ihrer neuen elektronischen Lohnsteuerkarte für 2012 eingetragen werden, der bereits für die Lohn-/Gehaltsabrechung Januar 2012 gelten soll, muss der Lohnsteuerermäßigungsantrag bis 31.01.2012 beim Finanzamt eingereicht werden.
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| Die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen ist nicht nur daran geknüpft, dass Ihnen als Lieferant die USt-IdNummer Ihres Kunden bekannt ist. In zahlreichen Urteilen wurden die Anwendung und Umsetzung der gesetzlichen Regelgungen konkretisiert. Wir beraten Sie, um Probleme im Vorfeld auszuräumen. |
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| Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. hält die sog. zumutbare Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen teilweise für verfassungswidrig. Krankheitskosten (wie z.B. Praxisgebühr, Zuzahlungen zu Medikamenten, Eigenanteil für Zahnersatz usw.) müssten vollständig – ohne Reduzierung um die so genannte zumutbare Belastung – als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können. Zu dieser Frage ist ein Verfahren vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz anhängig, das wir zu Ihren Gunsten nutzen. |
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| Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich derzeit mit der Frage der Ungleichbehandlung von Beamten/Angestellten im öffentlichen Dienst, die km-Geld von € 0,35 pro km steuerfrei erstattet bekommen zu allen übrigen Steuerzahlern, bei denen die steuerfreie Pauschale nur € 0,30 pro km beträgt. Wir halten Ihnen alle Möglichkeiten offen. |
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| Der Bundesfinanzhof (BFH) hat geurteilt, dass Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium, die sich unmittelbar an eine Schulausbildung anschließen, als vorweggenommene Werbungskosten in voller Höhe berücksichtigt werden müssen. Das Bundesministerium der Finanzen prüft nunmehr die gesetzgeberischen und verwaltungstechnischen Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Eckpunkte, die der BFH in seinem Urteil vorgegeben hat. |
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| Für die Zeit des ab 01.07.2011 anstelle der abgeschaftten Werhrpflicht/Zivildienst eingeführten Bundesfreiwilligendienstes bzw. Internationalen Jugendfreiwilligendienstes soll es nach dem Willen des Gesetzgebers -anders als bisher- Kindergeld/Kinderfreibetrag geben. Es fehlt jedoch noch die gesetzliche Grundlage hierzu was im Antragsverfahren zum Kindergeld und Bescheiden hierzu zu berücksichtigen ist. |
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| Die Lohnsteuerkarte wird nun doch erst zum Jahresende 2012 endgültig abgeschafft und durch ein elektronisches System zum Lohnsteuerabzug ab Januar 2013 ersetzt. Dadurch gilt die letzte papierhafte Lohnsteuerkarte für 2010 immer noch weiter, sofern sich die Verhältnisse nicht geändert haben. Die Finanzverwaltung hat im Herbst 2011 alle Arbeitnehmer angeschrieben und über die für die elektronische Lohsteuerkarte gemeldeten Daten informiert. Was für Sie nun wichtig ist, erfahren Sie von uns. |
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| Das ELENA-Verfahren, bei dem Daten zum Arbeitsentgelt für verschiedene sozialversicherungsrechtliche Zwecke zusammengefasst erhoben und gespeichert wurden, ist wegen datenschutzrechtlich nicht umsetzbarer Sicherheitsstandards mit Wirkung zum 03.12.2011 eingestellt. Es werden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten Daten werden unverzüglich gelöscht, so das Bundeswirtschaftsminiterium. Die durch ELENA bisher geschaffene Infrastruktur soll aber für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden.
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| Der BFH ändert seine Rechtsprechung: Kosten eines Zivilprozesses können unabhängig vom Gegenstand des Prozesses als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden, wenn die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. |
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| Für Sie als unser selbstbuchender Mandant bietet DATEV nicht nur ein Buchhaltungs- oder Lohnprogramm an. DATEV bietet mehr, kostet aber nicht mehr. |
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| Ab 01.07.2011 wird die USt-Voranmeldung um eine Zeile im Bereich der Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger der Steuerschuldner ist, ergänzt. |
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| Haben Sie Kurzarbeitergeld bezogen oder befinden Sie sich in Altersteilzeit? Unter Umständen werden Rentenversicherungsbeiträge auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung zu Ihrem Nachteil falsch ausgewiesen. Wenden Sie sich an uns, um dies zu vermeiden. |
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| Für die Ermittlung der lohnsteuerlichen Freigrenze von € 110,00 je Arbeitnehmer für Betriebsveranstaltungen stellt ein erstes Finanzgerichtsurteil auf die geplante statt die tatsächliche Teilnehmeranzahl ab. Beim BFH ist Revision hierzu anhängig - die Einspruchsmöglichkeit bei anderslautendem Vorgehen der Finanzverwaltung ist daher gegeben. |
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| Zur Frage der Unternehmereigenschaft bei Internetauktionen (z.B. bei eBay) hat ein Finanzgericht auf das händlerähnliche Tätigwerden am Markt abgestellt. Auch der Bundesfinanzhof beschäftigt sich mit dieser Frage. |
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| Über das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde eine Einigung zwischen Bundestag und Bunderat erzielt. Bei grundsätzlichem in Kraft treten ab 01.01.2012 gibt es auch Regelungen, die rückwirkend ab dem 01.01. bzw. 01.07.2011 gelten. |
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| Lohnsteuerfreie Extras für Ihre Angestellten: für die Ausgabe von Gutscheinen über den Bezug einer Sache (z.B. Tankgutscheine) sind die Formalien erheblich vereinfacht worden. |
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| Für elektronische Rechnungen, worunter auch ein per Email versandtes pdf-Rechnungsdokument zählt, haben sich wichtige Änderungen ab 01.07.2011 ergeben. Trotz der Erleichterungen gilt vorallem für den Rechnungsempfänger: gefährden Sie nicht Ihren Vorsteuerabzug, treffen Sie jetzt entsprechende Vorbereitungen! |
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| Wenn Sie Kapital in ausländischen Investmentfonds angelegt haben, kann es zum einen trotz der Abgeltungsteuer steuerliche Verpflichtungen für Sie geben, zum anderen kann es auch zu einer steuerlichen Doppelbelastung beim Verkauf solcher Anteiel kommen. |
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| Der 31.05.2011 ist verstrichen und Sie haben noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben? Sie wissen nicht, ob Sie dazu verpflichtet sind? Sie möchten Sie wissen, ob sich die Erklärungsabgabe für Sie lohnt? Lassen Sie sich durch uns steuerlich beraten und die Abgabefrist verlängert sich auf den 31.12.2011 - Es ist also noch nicht zu spät! |
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| Mit DATEV LexInform können Sie als unser selbstbuchender Mandant verschiedene Schnellberechnungen z.B. für die Rückstellungsberechnung nutzen. |
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| Ab 2010 können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die Eltern für Ihre Kinder tragen, bei deren Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgaben abgezogen werden; auch wenn das Kind diese Beiträge z.B. als Arbeitnehmer selbst zahlt. Die Voraussetzungen erfahren Sie von uns! |
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| Ab 2011 ist es durchaus möglich, dass auch gegenüber Arbeitnehmern vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen neben dem Lohnsteuerabzug festgesetzt werden; insbesondere bei der Lohnsteuerklassen-Kombination III und V. |
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| Bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils aus einer Pkw-Privatnutzung sind trotz Inanspruchnahme der pauschalierenden Methode in bestimmten Fällen Abweichungen zugunsten der tatsächlichen Verhältnisse möglich. |
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| Haben Sie für das Jahr 2007 noch keine Steuererklärung abgegeben? In z.B. reinen Arbeitnehmerfällen muss sie bis 31.12.2011 eim Finanzamt eingehen, um noch zur Bearbeitung angenommen zu werden. |
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| Kosten für die Beseitigung von Schäden am eigengenutzten Haus oder der eigengenutzten Wohnung sind regelmäßig nur dann steuerlich als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn Sie durch Naturkatastrophen (Hochwasser, Unwetter o.ä.)hervorgerufen wurden oder ihre Verursachung in sog. privaten Katastrophen (Hausbrand, Kanalrückstau o.ä.) haben. Durch Baumängel entstandene Schäden zählen dagegen zu den "wiederkehrenden Vorgängen der allgemeinen Lebensführung" und sind daher nicht außergewöhnlich. Im konkreten Fall der Beseitigung von echtem Hausschwamm wurde die Außergewöhnlichkeit jedoch bejaht, was eine steuerliche Berücksichtigung der Kosten ermöglicht. |
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| De facto für Wirtschaftjahre ab 2013 sind Bilanz und Gewinn- und Verlustrechung dem Finanzamt neben den Steuererklärungen in Form eines amtlich vorgeschriebenen Datensatzes elektronisch zu übermitteln. Damit ergibt sich eine weitere Verpflichtung zur "Elektronisierung" von Jahresabschlussdaten (z.B. neben der Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger für Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KGs). |
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| Der BFH hatte seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden, dass vom Finanzamt ausgezahlte Zinsen auf Einkommensteuererstattungen nicht mehr als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern sind. Damit erfolge eine Gleichstellung mit den steuerlich nicht abzugsfähigen Nachzahlungszinsen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2010 hat der Gesetzgeber jedoch in die genau andere Richtung gesteuert, rückwirkend wieder hin zur ausdrücklichen Steuerpflicht.
Zunächst ausgeräumte Zweifel zur verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung sind nun wieder aufgekommen.
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| Für die Aufbewahrung betrieblicher Unterlagen existieren festgelegte Aufbewahrungsfristen. Nur was ist mit den Unterlagen und Dokumenten im privaten Bereich? Vermeiden Sie unnötige Ansammlungen von Akten über Jahre und schützen Sie sich gleichzeitig vor dem Verlust wichtiger Nachweismöglichkeiten. Wir geben Ihnen gerne Ratschläge hierzu. |
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| In vielen Bundesländern, darunter auch im Saarland, können wir als Ihr steuerlicher Berater online auf Ihr Steuerkonto bei Finanzamt zugreifen. Über die Voraussetzungen, das Zugriffsverfahren und die Vorteile informieren wir Sie gerne. |
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| Bei sog. Minijobs bzw. 400€-Jobs in Privathaushalten erfolgt die Anmeldung und Abführung der Sozialabgaben an die Minijob-Zentrale (Bundesknappschaft) im sog. Haushaltsscheckverfahren. Dies kann jetzt auch Online durchgeführt werden. Hier der Link: https://www.minijob-zentrale.de/DE/3__Privathaushalte/4__hhs__online/secure/InhaltsNav__node.html?__nnn=true. Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gern weiter!
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| Trotz der ab 01.01.2009 eingeführten Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge muss geprüft werden, ob es sinvoll oder gar zwingend nötig ist, trozdem die Kapitaleinkünfte in die Einkommensteuererkläung mit aufzunehmen. Als Stichworte seien genannt: nicht vorgenommener Kirchsteuerabzug durch die Kreditinstitut oder nicht ausgenutzte Sparerfreibeträge (Freistellungsaufträge). Behalten Sie also Ihre Gewohnheit aus der Vergangenheit bei, uns auch die Erträgnisaufstellungen und Steuerbescheinigungen Ihrer Banken einzureichen. Wir ermitteln die günstigste Alternative für Sie! |
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| Die IHK Darmstadt hat ein neues Internet-Portal für Selbständige und Existenzgründer bereitgestellt. Das kostenlose Angebot wurde in Zusammenarbeit mit der KfW-Bankengruppe erstellt. Mehr dazu unter: www.gruendungswerkstatt-darmstadt.de. |
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| Familien mit Kindern können z.B: Kapitalerträge auf mehrere Schultern verteilen und Kapitalvermögen an Kinder verschenken. Durch die Nutzung der steuelichen Freibeträge der Kinder (8.841 € p.a. in der Einkommensteuer und 400.000 € alle 10 Jahre in der Schenkungsteuer) wird damit die eigene Steuerlast gesenkt. Doch gewisse Dinge sollten zwingend beachtet werden, damit sich nicht an anderer Stelle Nachteile ergeben.
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| Sparen Sie sich die Überwachung von Fälligkeitsterminen und unnötige Säumniszuschläge durch eine Einzugsermächtigung für das Finanzamt. Sie haben hierdurch nur Vorteile! Sprechen Sie uns an. |
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